| Autovermietung in Malaga, Marbella, Estepona, Sotogrande, Huelva, Granada. |
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ONLINE RESERVIERUNG |
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AUTOMIETE REQUIEREMENT:
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Alle Fahrer müssen, die älter als 25 Jahre und im Besitz eines gültigen Führerschein, Reisepass und Kreditkarte. Wir akzeptieren Visa, Master Card und Eurocard. American Express berechnen wir einen 7% mehr.
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug selber zu lenken, ausser im Falle, dass im Mietvertrag ein anderer Fahrer angegeben ist. Die Fahrer müssen älter als 25 Jahre alt sein und den Führerausweis seit mehr als einem Jahr besitzen.
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2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug abzuschliessen, wenn es nicht gebraucht wird.
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3. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug anderen Personen zu überlassen, oder zu verkaufen, wie auch die Werkzeuge, welche sich im Fahrzeug befinden. Jegliche Vertragsverletzung gibt dem Vermieter das Recht, das Fahrzeug abzuholen.
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4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu verwenden:
a) Um ein anderes Fahrzeug oder sonst einen Gegenstand abzuschleppen.
b) Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen.
c) Wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist.
d) Für den Transport von Waren.
e) Für den Transport von mehr Personen, als das Gesetz erlaubt.
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5. Der Mieter überprüft, dass er das Fahrzeug in gutem Zustand erhalten hat, und die fünf Räder in Ordnung sind. Im Falle dass ein Rad verloren geht oder beschädigt wird, verpflichtet sich der Mieter, es sofort und mit einem gleichwertigen zu ersetzen.
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6. Der Kilometerzähler darf nicht manipuliert werden. In einem solchen Falle, muss der Mieter 300 Kilometer täglich bezahlen, unabhängig von der entsprechenden Entschädigung.
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7. Der Mieter haftet für die Abschleppkosten bei Unfall oder Panne, welche wegen unsachgemässer Bedienung verursacht sind, sowie auch für die Kosten, wenn sich das Fahrzeug ausserhalb von Andalusien befindet.
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8. Der Mieter haftet für die Geldbussen und jegliche Kosten, welche wegen Verkehrsübertretungen der Strassenverkehrsordnung verursacht worden sind.
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9. Die Stillstandszeit eines Fahrzeuges wegen Unfall, Panne oder Zurückhaltung einer öffentlichen Behörde, verursacht wegen unsachgemässer Bedienung, werden mit der Kilometer-Tarif verrechnet.
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10. Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Andalusiens gestattet.
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VERSICHERUNGEN:
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1. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter folgendes zu bezahlen:
a) Die Reparaturkosten, welche wegen Zusammenstoss oder Überschlag des Fahrzeuges verursacht werden.
b) Die Kosten für die Instandstellung von Beschädigungen am Fahrzeug, konkret sind dies:
-Wenn der Mieter die teilweise Befreiung der Verantwortlichkeit vor der Unterschrift des Vertrages nicht akzeptiert hat, werden die Reparaturkosten nach einem Zusammenstoss, Überschlag, Beschädigung wie Kratzer oder Beulen am Fahrzeug bis zu einem maximalen Betrag des Wertes vom Fahrzeug vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt.
-Wenn das Fahrzeug sachgemäss benutzt wird gemäss den vorgegebenen Vorschriften und der Mieter die teilweise Befreiung der Verantwortlichkeit im Vertrag akzeptiert hat ,was mit der Unterschrift im Vertrag bestätigt werden kann, wird der Mieter nur anteilmässig haftbar gemacht, je nach Fahrzeugkategorie und nach dem aktuellen herrschenden Tarif.
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2. Der Mieter und die im Haro Rent a Car Vertrag berechtigten Fahrer, nehmen an einer Auto-Versicherungspolice teil. In dieser Police ist eine Haftpflichtversicherung und eine grenzenlose Entschädigung an Drittpersonen inbegriffen. Der Mieter ist mit diesen Bedingungen einverstanden. Er verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und im Falle eines Unfalles, die Interessen des Vermieters und der Versicherung zu folgen, indem er:
- Sofort die Polizei informiert und auch im Büro von Haro Rent a Car.
- Namen und Adressen von den im Unfall beteiligten Personen und eventuelle Zeugen aufnimmt.
- Nie die Verantwortung oder Schuld zugibt.
- Nie das Fahrzeug, ohne es an einem sicheren Ort zu lassen, verlässt.
- Innerhalb von 24 Stunden beim Haro Rent a Car Büro vorbeigeht, um die Geschehnisse mitzuteilen und den Unfallbericht abzugeben.
Im Falle, dass der Mieter die oben angegebenen Punkte nicht ernst nimmt, kann Haro Rent a Car eine Entschädigung verlangen, auch dann, wenn der Mieter eine begrenzte Haftpflicht-Versicherung angenommen hat, welche in diesem Falle nicht gelten würde.
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3. Die begrenzte Haftpflicht-Versicherung ist nur für älter als 29 Jahre alte Personen anwendbar.
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AUSSCHLUSS:
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Die Versicherung deckt folgendes nicht:
- Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
- Die Gegenstände welche im Fahrzeug transportiert werden.
- Bei Glasschäden, welche wegen Diebstahls eines Gegenstandes welches sich im Fahrzeug befindet, verursacht werden.
- Die Schäden wegen Höhenunterschied oder schlechtem Zustand der Strasse.
- Alle Unfälle welche wegen unsachgemässer Bedienung verursacht sind.
- Schäden die im unteren Teil des Fahrzeuges verursacht sind.
- Schäden innerhalb des Fahrzeuges.
- Schäden an Gegenständen, welche im Gepäckträger oder im Dach transportiert werden.
Haro Rent a Car macht sich nicht verantwortlich, für Unfälle oder Schäden welche mit dem Mietwagen verursacht wurden sind, im Falle dass der Mieter falsche Daten von seiner Identität, Adresse oder Führerscheines angegeben hat.
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BENZIN:
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Der Mieter ist für das Tanken zuständig, er muss auch den Öl- und Wasserstand kontrollieren.
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WARTUNGS- UND REPARATURKOSTEN:
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Die normale Abnutzung des Fahrzeuges übernimmt Haro Rent a Car.
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GERICHTSSTAND:
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Dieser Vertrag unterliegt spanischem Rechtsstand. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Estepona oder Málaga als Gerichtsstand vereinbart.
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Urb. El Pilar - C. Comercial Benapilar, Loc 3-C - 29688 Estepona, Málaga - Espańa
Tels. 952 88 36 37 - 952 88 76 76 - Fax. 952 88 78 70 - Natel. 687 526 222
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